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Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand am Sitz des Dienstanbieters.

Sonstiges

Die Apotheke behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu modifizieren und sie der technischen sowie den rechtlichen Entwicklungen anzupassen.

Soweit Vorbestellungen für Arzneimittel oder andere Produkte getätigt werden, kommt ein Kaufvertrag hierüber erst zustande, wenn die Arzneimittel/Produkte in der Apotheke abgeholt (ausgehändigt) werden. Die Bereitstellung der vorbestellten Arzneimittel/Produkte erfolgt vorbehaltlich deren Verfügbarkeit.

 

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