J1 – Der Gesundheitscheck für Jugendliche ist wichtig: Schweigepflicht gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren

Ärztinnen und Ärzte unterliegen bei der J1-Untersuchung der Schweigepflicht. Das bedeutet: Jugendliche können entscheiden, ob die Eltern über die Ergebnisse informiert werden sollen – nur wenn bei der Untersuchung eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird, dürfen Ärztinnen und Ärzte diese Vertraulichkeit brechen. Während der Untersuchung haben Jugendliche außerdem die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen – auch zu Themen, die ihnen im Gespräch mit Eltern, Lehrkräften oder Gleichaltrigen unangenehm sein könnten. Die J1 schafft damit einen geschützten Raum, in dem Sorgen offen angesprochen werden können, sie fördert die Selbstständigkeit und Gesundheitskompetenz der jungen Menschen. (BIÖG)

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