Pubertät

J1 – Der Gesundheitscheck für Jugendliche ist wichtig: Schweigepflicht gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren

Ärztinnen und Ärzte unterliegen bei der J1-Untersuchung der Schweigepflicht. Das bedeutet: Jugendliche können entscheiden, ob die Eltern über die Ergebnisse informiert werden sollen – nur wenn bei der Untersuchung eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird, dürfen Ärztinnen und Ärzte diese Vertraulichkeit brechen.

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